AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietgeschäfte mit Mobilight Showservice& Medientechnik GmbH, Stand Januar 2013
1. Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen.
2. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Sämtliche von unseren Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
3. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten ab Lager Eningen. Gemietete Gegenstände sind bei uns abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Rücklieferung des gemieteten Gegenstandes hat durch Übergabe in unserem Unternehmen zu erfolgen.
Werden die gemieteten Gegenstände durch den Kunden transportiert, geht die Gefahr für die gemieteten Gegenstände bei Übergabe in unserem Unternehmen an den Kunden über. Ebenso trägt er die Transportgefahr. Dies gilt auch im Falle der Zustellung durch uns oder unseren Beauftragten. Die Kosten der Verpackung trägt der Mieter; sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Zollformalitäten und trägt auch hierbei Kosten und Risiko.
4. Bei Übergabe der Anlage unterzeichnet die übernehmende Person einen Lieferschein. Mit ihrer Unterschrift erkennt sie für den Kunden verbindlich an, dass sich die Anlage in einwandfreiem Zustand befindet. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
5. Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schadens zu ersetzen.
6. Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung zu vertreten haben. Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen - nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist - nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
7. Der Kunde darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in andere Weise Dritter überlassen. Er muss ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- / Besitzrechte trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.
8. Der Kunde hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Veränderungen an dem Mietgegenstand sind dem Kunden untersagt. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Anlage nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort telefonisch und per Fax anzuzeigen. Soweit es sich nicht um bei Empfangsnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen auch weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt. Defekte Geräte dürfen niemals vom Mieter selbst repariert werden.
9. Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie gemäß Ziffer 7; das heißt, wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
10. Für die Sicherheit unseres Personals, sowie die unserer beauftragten Subunternehmer übernimmt der Kunde für die Laufzeit des Auftrages die Haftung in vollem Umfang.
11. Die Gefahr des Unterganges, Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Er sichert uns zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Er haftet für Beschädigungen, Verlust und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände.
12. Bei einer über 14 Tage hinausgehenden Mietdauer können wir Abschlagszahlungen verlangen. Bei Nichteinhaltung der hierzu gesetzten Zahlungstermine sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Geräte zu verlangen. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite fällig, mindestens jedoch 10,50% p.a.
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen - in den Grenzen des AGB - Gesetzes, soweit dieses gelten sollte -, soweit wie möglich entspricht.
14. Erfüllungsort ist Eningen u.A.. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Reutlingen.